Gefährlicher Etikettenschwindel
Die Volksinitiative mit dem Titel „Schweizer Recht statt fremde Richter“, wird von den Initianten auch als „Selbstbestimmungs-Initiative“ betitelt. Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung erreicht sie, dass die Europäische Menschenrechtskonvention wirkungslos wird. Wir nennen sie deshab auch Anti-Menschenrechtsinitiative. Unsere Rechte würden darum mit der Annahme der Initiative massiv beschnitten. Es ist eine Selbstbeschneidungs-Initiative über die wir am 25. November abstimmen.
Selbstbestimmungsinitiative Völkerrecht
Wir verlieren unseren Rechtsschutz
Mit Annahme dieser SVP Initiative hätten wir keine Möglichkeit mehr, uns gegen solche Ungerechtigkeiten wirkungsvoll zu wehren. Denn Urteile aus Strassburg hätten nur noch symbolischen Charakter. Bisher ist Russland das einzige Land, welches in der Verfassung festschreibt, die Urteile des Gerichtshofes seien nicht bindend. Wir sind gut auf Kurs in Sachen Menschenrechten. Aber auch das Bundesgericht macht Fehler. Nur in 1.6% der Fälle, die nach Strassburg gelangen, wird die Schweiz gerügt. Doch dank diesen wenigen Urteile konnten wichtige Lücken in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung geschlossen werden. Beispiele lesen
Dem Bundesgericht werden die Hände gebunden
Mit Annahme der SVP Selbstbestimmungsinitiative wird die EMRK als Garantin für unsere Grundrechte wirkungslos. Die Initianten lancieren immer wieder Volksinitiativen, welche gegen die in unserer Verfassung garantierten Grundrechte verstossen. Und es gibt Gesetze, welche nicht grundrechtskonform sind. Das Bundesgericht kann zwar die Verfassung nicht korrigieren, wenn sie gegen ein Grundrecht verstösst. Denn wir kennen in der Schweiz kein solches Verfassungsgericht. Es kann aber, wenn Personen aufgrund eines menschenrechtswidrigen Gesetzes verurteilt werden, auf die EMRK zurückgreifen, um die Rechte eines Individuums zu schützen. So kann das Urteil einer Vorinstanz umgestossen werden. Die EMRK ist so etwas wie eine Rechtsschutzversicherung für uns alle. Darum hat die Schweiz die EMRK 1974 ratifiziert. Annahme der Initiative verschiedet sich die Schweiz von diesem europäischen Mindesstandard für Menschenrechte.
Angriff auf die Demokratie abwehren
Ein intakter Menschenrechtsschutz und ein starker Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten sind Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Die Initiative der SVP greift dieses Fundament an und gefährdet damit unser Erfolgsmodell Schweiz. Wir lassen uns nicht täuschen.
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Nein stimmen am 25. November!
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